Inhalt
- ABIT
Baumesse
in
der
Aachener
Soers vom 13. bis 15. Mai 2011
- Das
KfW-Kredit-
und
Zuschussprogramm
2011
für
Wohngebäude
- Aktuelle
Informationen
zum
Energieausweis
- EnEV
2009
ist
eingeführt.
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
2009
ist
eingeführt
- Lüften
ist
wichtig
!-
Das
Lüftungskonzept
der DIN 1946-6
- Links
Aktuelles

Das Netzwerk Energieberatung & Gesundes Wohnen
präsentiert sich
wieder auf der Aachener Baumesse ABIT in der Aachener Soers.
Vom 13. bis 15. Mai findet die Aachener
Baumesse ABIT in der Aachener Soers statt. Die Messe bietet sowohl
für Verbraucher/Innen als auch für das Fachpublikum
individuelle
Informationen und Vorträge zu den Themen Bauen, Wohnen, Energie,
Sanierung, Gestaltung und Finanzierung.
In diesem Rahmen werden wir zum Thema Energieausweis und KfW
Fördermöglichkeiten für Neubauten und
Gebäudebestand Informieren. Die Unterschiede zwischen Bedarfs- und
Verbrauchsausweis werden wir für Sie gerne erläutern.
Weitere Informationen zur Messe unter: www.baumesse-aachen.de.
Interessierte Besucher können sich am Stand vom Netzwerk
Energieberatung & Gesundes Wohnen umfangreich zum Thema
Energiesparen, energetischer Modernisierung und Energieausweise
informieren. Wir erstellen die nötigen KfW Nachweise für
Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen. Wir beraten Sie
unabhängig !
Veranstaltungen
der
Vorjahre
ab dem 01. 03.
2011 gibt es die Möglichkeit auch Einzelmaßnahmen
fördern zu lassen. Informationen unter www.kfw.de
Für Denkmalgschützte Gebäude ist eine Reduzierung der
energetischen Maßnahmen möglich ohne auf den
Effizienzhauszuschuss verzichten zu müssen. Fragen Sie uns danach !
Hierzu zählen z.B. Maßnahmen wie Fensteraustausch,
Wanddämmung, Dachdämmung, Austausch der Heizung oder Einbau
einer Lüftungsanlage.
Auch die Baubegleitung durch den Architekten/Architektin ist
förderfähighig.
Als Sachverständige erstellen wir Ihnen gern die erforderlichen
Nachweise; ebenso bieten wir die KfW-Baubegleitung an.
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis
(früher Energiepass
genannt) für alle Wohngebäude und für
Nichtwohngebäude in der EnEV gesetzlich verpflichtend
eingeführt worden. Bei Neubauten, größeren Umbauten,
wesentlich sanierten Gebäuden und bei Gebäuden bei denen eine
energetische Berechnung durchgeführt wurde, ist im Anschluss
an die Baufertigstellung ein Bedarfs-Energieausweis auszustellen. Die
Verbraucherzentrale darf solche Energieausweise nicht ausstellen. Bei
bestehenden Gebäuden ist ein Energieausweis vom Eigentümer im
Falle eines Mieter- oder Eigentümerwechsels auf Verlangen
vorzulegen.
Die energetischen Anforderungen an Gebäude sind um
durchschnittlich 30% verschärft worden. In der Praxis bedeutet
dies auch den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien, damit
die Grenzwerte eingehalten werden können. Darüber hinaus sind
Nachtspeicherheizungen stufenweise bis 2020 ausser Betrieb zu nehmen.
Die EnEV 2009 ist ab dem 01.10.2009 in Kraft getreten.
Weitere Informationen auf der Website der Deutschen Energie-Agentur
(DENA).
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) 2009
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Einsatz von
erneuerbaren (regenerativen) Energien bei Neubauten gesetzliche Pflicht
und Chance !. Ist deren Einsatz nicht Möglich (z.B.
Denkmal) oder gewünscht, dann sind Alternativ auch
Ersatzmaßnahmen möglich.
Die Nutzung von erneuerbaren Energien - z. B. Solarenergie, Geothermie,
Holzpellets - sind durch das BAFA und die KfW nur
dann förderfähig, sofern sie über die
Mindestanforderungen des EEWärmeG 2009 hinausgehen !.
Alternativ sind folgende
Ersatzmaßnahmen möglich:
- Die energetischen Anforderungen
(Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust)
der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV werden um mindestens 15%
unterschritten.
- Mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs
wird über Abwärme oder über Kraft-Wärme-Kopplung
gedeckt
- Für den Wärmeenergiebedarf wird ein
Nah- oder Fernwärmenetz genutzt, das zu einem wesentlichen Anteil
aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung
betrieben wird.
Eine Befreiung von den Anforderungen des
Wärmegesetzes ist möglich, wenn der Nachweis erbracht wird,
dass diese eine unbillige Härte darstellen oder technisch nicht
möglich sind.
Die Befreiungen und Nachweise können durch Fachleute, die auch
Energieausweise erstellen, erbracht werden.
Die zuständigen Behörden werden mindestens stichprobenhaft
die Einhaltung des Wärmegesetzes und die erforderlichen Nachweise
überprüfen.
Ein Bußgeld bis zu 50.000 € droht den Bauherren/Innen, die ihren
Pflichten nach dem Wärmegesetz nicht nachkommen oder die Nachweise
nicht zufriedenstellend erbringen.
Für die Umsetzung des Gesetzes wird vom Bundesumweltministerium
eine Verwaltungsvorschrift erlassen.
Weitere Informationen unter www.erneuerbare-energien.de oder
www.enev-online.de
Lüften
ist wichtig ! - Das Lüftungskonzept.
Immer noch zu wenig beachtet: die aktualisierte Lüftungsnorm DIN
1946-6.
Immer wenn mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht und / oder ein
Drittel der Dachfläche erneuert wird, ist ein
Lüftungskonzeptzept erforderlich.
Ziel dieses Konzepts ist es, zu prüfen, ob die Luftdichtigkeit des
gesamten Gebäudes
bei einer Sanierung so weit erhöht wird, dass eine kontrollierte,
mechanische Lüftung notwendig ist.
Häufig stellt sich bei Schimmelproblemen die Frage, ob die
Bewohner oder der Eigentümer hierfür verantwortlich sind.
Durch das Lüftungskonzept werden nun eindeutige Regelungen
geschaffen, damit der hygienische Mindestluftwechsel gewährleistet
wird.
Thema: Zinsverbilligte
Kredite
Günstige
Kredite
für
Energiesparmaßnahmen
und
erneuerbare
Energien
können Sie bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau
(www.kfw-foerderbank.de)
erhalten.
Thema: Zuschuss
zu
unseren
Energiegutachten
Auch
2009
werden
unsere
praxisnahen
Energiegutachten
von der Bafa
bezuschusst.
(www.bafa.de).
Thema: Energieausweis
Weitergehende
Informationen
erhalten
Sie
bei
der
Deutschen
Energieagentur
(dena).
Thema:
Naturdämmstoffe.
www.naturdaemmstoffe.info
Thema:
Architektur:
www.aknw.de
Thema:
Energiereserven:
www.energywatchgroup.org
Thema: Schimmel
in Gebäuden:
www.mykologie-aachen.de
Thema:
Wohnungs- und Grundeigentümer-Beratung:
www.bwe-aachen.de
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Aktueller Stand
der Website: März 2011
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