Energieberatung, Energieausweis (Energiepass)
Inhalt
- Vor-Ort-Beratung (Bafa Energiegutachten)
- Energieausweis (Energiepass)
- Nachweise zum KfW Effizienzhaus Sanieren und Effizienzhaus Bauen
- Energiebedarfsnachweis (EnEV Nachweis) gem. EnEV
- Energiekonzepte für Alt- und Neubauten
- Alternativen der Raum- und Brauchwassererwärmung
- Dämm- und Dämmstoffberatung
- unabhängige Energieberatung nach Zeitaufwand
- Unabhängige Beratung ! Warum ?
Sie planen ein Haus oder wollen es sanieren ?
Energieberatung lohnt sich !
Die Energiekosten steigen von Jahr zu Jahr – ein guter Grund, Ihr Haus einmal genauer von uns unter die Lupe nehmen zu lassen. Besonders bei älteren Häusern sind Energieverluste besonders groß – aber deutlich minimierbar! Durch eine optimale Dämmung und moderne Heizungsanlagen läßt sich nicht nur kräftig Geld sparen,
sondern auch Ihr Wohnkomfort deutlich verbessern und unser Klima schützen.
Für viele Modernisierungsmaßnahmen bis hin zum Neubau gibt es zudem attraktive
öffentliche Fördermittel in Form von Krediten oder Zuschüssen.
Bei einem Bafa Gutachten oder bedarfsgerechtem Energieausweis beginnt die Datenaufnahme im Rahmen eines Ortstermins. Anhand von Plänen,dem Schornsteinfegerprotokoll und einer Baubeschreibung wird mit Hilfe einer speziellen Software eine bauphysikalische Analyse des Gebäudes erstellt. Die Energieverluste werden getrennt nach Gebäudehülle und Haustechnik bewertet.
Aufgrund der Ergebnisse der Analyse werden beim Bafa Gutachten Energiesparmaßnahmen vorgeschlagen
und die Energieeinsparung berechnet. Bei der Energieberatung erfolgt zusätzlich eine Wirtschaftlichkeitsschätzung der Energiesparmaßnahmen und eine individuelle Zusammenstellung von Fördermitteln. Beim bedarfsgerechten Energieausweis werden Modernisierungsvorschläge gemacht.
Der Grund für eine Energieberatung ist kurz gedacht der augenblickliche Energiepreis, langfristig aber die Verknappung der Ressoursen (Öl, Gas, Holz etc.).sehen Sie sich die folgenden Links einmal an.
Wie lange reichen unsere Energiereserven ?
Energieeinsparung & Klimaschutz
Energieeinsparung ist Vielfältig und Teilweise eine sehr komplexe Aufgabe, besonders, wenn es um die Sanierung bestehender Gebäude geht. Wir können Sie dabei tatkräftig mit unseren Erfahrungen und Wissen unterstützen.
Wir bieten Ihnen deshalb folgende Leistungen an:
1. Vor-Ort-Beratung (Bafa Energiegutachten)
Die Energiespar-Beratung "Vor-Ort" ist eine vom Bund gefördete umfangreiche Energieberatung mit einem Energiegutachten für Wohngebäude. Sie wird nach sehr strengen, vom Bund (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA) überprüften Kriterien durchgeführt. Die sogenante Vor Ort Beratung der Verbraucherzentrale ist nicht mit der Bafa Vor Ort Beratung zu verwechseln und nicht zu vergleichen. Die Verbraucherzentrale hat keine Zulassung bei der Bafa zum erstellen der "Bafa Vor Ort Beratung", die Zulassung bei der Bafa bekommen nur dafür speziell ausgebildete Architekten, Ingenieure die keinerlei Verflechtungen mit Firmeninteressen und Versorgungsunternehmen haben und geignete Handwerker die keine firmeneigenen Interressen mit der Vor Ort Beratung verbindet ! .
So gehen wir bei der Bafa Vor Ort Beratung vor:
zunächst wird der energetische Ist-Zustand detailliert an Hand von Plänen und einer Vor-Ort-Besichtigung erfasst. Die energetische Bewertung gibt Hinweise zur Verbesserung von Schwachstellen. Energetische Kennwerte (Transmissionswärmeverlust, Primärenergiebedarf etc.) werden mit Hilfe von
spezieller Software ermittelt. Anschließend werden objektbezogene Vorschläge
zur energetischen sinnvollen Sanierung detaliert ausgearbeitet und Empfehlungen ausgesprochen.
Berücksichtigt werden die Heizungsanlagentechnik, der gesamte bauliche Wärmeschutz,
sowie die Möglichkeiten, regenerative Energien zu nutzen. Zum Abschluß wird Ihnen
der ausführliche Bericht umfassend erläutert. Die Beratung gilt als Nachweis für
Förderprogramme wie z.B. der STAWAG oder zinsgünstige Kredite und Zuschüsse im Rahmen
des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms.
Die Kosten für dieses sehr umfassende Energiegutachten werden je nach Objekt festgelegt. Die Kosten werden vorher mit ihnen vereinbart.
Wohngebäude bis zu 2 Wohneinheiten werden seit dem 01. Mai 2008 mit 300 EUR gefördert.
Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten werden mit 360 EUR gefördert.
2. Energieausweis (Energiepass)
Hier einige Informationen zum aktuellen Stand beim Energieausweis.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Diese Energieausweise werden für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude ausgestellt.
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis (früher Energiepass genannt) für
alle Wohngebäude gesetzlich verpflichtend eingeführt worden. Bei Neubauten, größeren Umbauten, wesentlich sanierten Gebäuden
und bei Gebäuden bei denen eine energetische Berechnung durchgeführt wurde, ist im Anschluss an die Baufertigstellung ein Bedarfs-Energieausweis auszustellen. Bei bestehenden Gebäuden ist ein Energieausweis vom Eigentümer im Falle eines Mieter- oder Eigentümerwechsels auf Verlangen
vorzulegen.
Wann wird der Energieausweis eingeführt, wie lange ist dieser gültig, wer benötigt Ihn ?
- Stichtag für Gebäude mit Fertigstellung bis 1965: 1. Juli 2008
- Für alle übrigen Wohngebäude: 1. Januar 2009
- Stichtag für Nichtwohngebäude: der 1. Juli 2009
- Der Energieausweis muß im Falle eines Mieter- oder Eigentümerwechsels vom Eigentümer auf verlangen des möglichen Mieters vorgelegt werden. Wer ab diesem Datum keinen Energieausweis vorlegen kann, darf mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
- Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, besteht keine Verpflichtung. Ausnahme: es wurde
eine energetische Berechnung durchgeführt, z.B. für einen KfW-Kredit oder einen
Energiebedarfsnachweis gem. EnEV
- Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig
Warum wird der Energieausweis eingeführt?
Das Ziel ist Energieeinsparung und damit Klimaschutz.
Ein Drittel des deutschen Energieverbrauchs wird immer noch für Raumwärme und Warmwasserbereitung "verheizt". Das führt nicht nur zu hohen Umweltbelastungen, sondern auch zu unnötigen Kosten, die Hauseigentümer und Mieter zu tragen haben.
Der (bedarfsorientierte) Energieausweis lässt die energetische Qualität des Gebäudes für jeden erkennbar werden. Dadurch wird die Markttransparenz auf dem Immobilienmarkt gesteigert und es werden Anreize für die energetische Sanierung des Gebäudebestands geschaffen.
Wem und wie nützt der Energieausweis ?
Der Energieausweis bietet eine wichtige Entscheidungshilfe bei Anmietung oder Kauf von Wohnraum. Eine gute Bewertung desGebäudes kann Vermietung oder Verkauf erleichtern.
Eine Umfrage des Instituts Emnid aus dem Jahr 2002 hat ergeben, dass 72% der Befragten den Energieverbrauch bei Kauf/Anmietung für wichtig bzw. für sehr wichtig halten.
Unterschieden wird zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis.
Was ist der bedarfsorientierte Energieausweis?
Der Bedarfsausweis dokumentiert alle wichtigen Kenndaten, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben. Dabei wird eine rechnerische Bilanz erstellt, die das Gebäude als Gesamteinheit betrachtet.
Grundlage für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis ist sowohl der Primärenergiebedarf als auch der Endenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf gibt die energetische Qualität des Gebäudes und der Heizungsanlage an und wie umweltfreundlich und effizient die für Heizung und Warmwasser benötigte Energie erzeugt wird. Der ebenfalls dargestellte Endenergiebedarf weist die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasser anhand des Bedarfs aus. Die Bewertung des Gebäudes erfolgt durch die energetische Einordnung auf dem farbigen Bandtacho und dem Vergleich mit Gebäude-Energiestandards - grün entspricht Neubaustandard, rot unsaniertem Altbau.
Die gebäudebezogene Ermittlung des Energiebedarfs schließt die Einflüsse der unterschiedlichen Heiz- und Lüftungsgewohnheiten der Bewohner aus und ist damit nutzerunabhängig.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es ?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
- den bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis)
- den verbrauchssorientierten Energieausweis (Verbrauchsausweis)
Was ist der bedarfssorientierte Energieausweis ?
Der bedarfsorientierte Energieausweis zeigt den Energiebedarf des Gebäudes unter egalisierten Standardbedingungen an.
Er schließt Einflüsse wie unterschiedliche Heiz- und Lüftungsgewohnheiten der Bewohner aus,damit ein Vergleich von verschiedenen Gebäuden möglich ist. Aktuelle erergetische Modernisierungen werden berücksichtigt und führen zu einer Verbesserung in der Werteskala.
Der bedarfsgerechte Energieausweis hat für Mieter und Käufer, Eigentümer und Wohnungsunternehmen, Nichtwohngebäude folgende Vorteile:
er gibt auf einen Blick Auskunft über die Energie- Effizienz des Gebäudes und lässt im Gegensatz zum verbrauchsorientierten Energieausweis, das Energiesparverhalten der Bewohner und Nutzer aussen vor. Nur der bedarfsorientierte Energieausweis sorgt damit für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, da der Energiebedarf unkompliziert verglichen werden kann.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist für Gebäudevergleiche wegen dem unterschiedlichen Heizverhalten nicht geeignet.
Beim bedarfsabhängigen Energieausweis für Nichtwohngebäude, werden Lüftungsanlagen, Stromverbrauch, Kühlungsanlagen, Sonnenschutz etc. mitberücksichtigt. Deshalb ist dieser Ausweis je nach Nutzungen und Gebäude wesentlich aufwendiger zu erstellen.
Ein ausführlicher bedarfsgerechter Energieausweis:
- informiert objektiv und zeigt Einsparpotentiale auf,
- dokumentiert den Stand der Technik Ihres Eigentums.
Vor- und Nachteile beim bedarfsorientierten Energieausweis
- Höhere Kosten durch ausführliche Datenerhebung und rechnerische Bilanzierung von Gebäudehülle und Haustechnik.
- glaubwürdig, wenn von unabhängigen Fachleuten erstellt
- die Modernisierungs-Empfehlungen zeigen konkrete Verbesserungsmöglichkeiten nach einer Sanierung auf.
Was ist der verbrauchsorientierte Energieausweis ?
In diesem Ausweis wird der tatsächliche Verbrauch an Brennstoffen wie z.B. Erdgas, Erdöl, Strom oder Holzbrennstoffen erfasst. Um den Ausweis auszustellen, muss die Wohnfläche in die Gebäudenutzfläche (An) gem. EnEV umgerechnet werden.
Des Weiteren sind die Energieverbräuche von mindestens drei vollständigen Kalender- oder Abrechnungsjahren vorzulegen bzw. zu ermitteln. Die Enegieverbräuche werden witterungsbereinigt und gemittelt zu einer Energiekennzahl umgerechnet. Verständlicherweise fliessen das individuelle Bewohnerverhalten (tatsächliche Innentemperatur, Fensteröffnungsverhalten, Anwesenheit, persönliche Einstellung der Heizungsanlage (Dauer der Nachtabsenkung) etc. in die Werte des Ausweises ein. Aktuelle erergetische Modernisierungen sind bei dieser Ausweisvariante nicht darstellbar. Im Energieausweis für Nichtwohngebäude wird auch der Stromverbrauch berücksichtigt.
Die Daten müssen durch den Eigentümer angegeben werden. Leerstände sind sind ebenfalls anzugeben. Leerstände werden durch die Energieausweisaussteller des Netzwerkes Energieberatung & Gesundes Wohnen ebenfalls in die Energiekennzahl eingerechnet.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten ist ein verbrauchsorientierter Ausweis nur zulässig, wenn das Gebäude den energetischen Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.
Für Wohngebäude die der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen und Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen ist wahlweise der Verbrauchs- oder Bedarfsausweis zulässig.
Die Bewertung des Gebäudes erfolgt durch die energetische Einordnung auf einem farbigen Bandtacho.
|