|
FördermittelberatungInhalt
FördermittelberatungAus dem "Dschungel" unzähliger Förderprogramme im Bereich Bauen, Ökologie und Energie suchen wir für Sie und Ihre Projekte alle geeigneten Förderprogramme aus und geben Ihnen die notwendigen Adressen. Für viele Förderprogramme sind Gutachten oder fachliche Bestätigungen und Nachweise notwendig. Die Bestätigungen und Nachweise werden wir für Sie erstellen. Auf Wunsch helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung.
Was wird gefördert?Im einzelnen ermitteln wir Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite für:
Wer fördert?Bund, Land, Kreise, Städte, Energieversorger, Stiftungen, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und andere Banken bieten eine Vielzahl von Förderprogrammen. Die Förderbedingungen sind oft kompliziert und ändern sich sehr häufig. Technische Details und Kumulationseinschränkungen müssen beachtet werden. Anträge müssen zumeist vor Maßnahmebeginn gestellt werden. Deshalb ist eine rechtzeitige und kompetente Beratung sehr wichtig. Das KfW-CO2 Gebäudesanierungsprogramm für WohngebäudeEine
Förderung
von Energiesparmaßnahmen durch das
CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank
ist auch
als
Zuschuss ohne Kredit möglich! Tabelle Förderung Aus Gründen des Klimaschutzes und der
Ankurbelung der Wirtschaft hat die Bundesregierung im Jahr 2009 das
CO2-Gebäudesanierungsprogramm geändert. Mit diesem Programm
fördert der Bund Maßnahmen zur CO2-Minderung. Um
eine Förderung oder einen
Tilgungszuschuss oder Zuschuss zu erhalten, müssen alle
Maßnahmen von
Fachunternehmen ausgeführt werden. Eigenleistungen werden nicht
finanziert. Kreditvariante
und
Tilgungszuschuss
|
Zuschussvariante Nr 430 | Kreditvariante
Nr.
151 |
max.
75.000
EUR
förderfähige Investitionskosten pro Wohneinheit beim KfW
Effizienzhaus. |
max.
75.000
EUR
förderfähige Investitionskosten pro Wohneinheit beim KfW
Effizienzhaus. |
nur
selbstgenutzte Ein- u. Zweifamilienhäuser Eigentumswohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften (natürliche Personen) |
selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise |
Wohngebäude - bis 31.12.1994 | Wohngebäude, Wohn-,Alten-, und Pflegeheime - bis 31.12.1994 |
Derzeitiger
Zuschuss 7,5% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), (maximal 5625 EUR pro Wohneinheit). 10% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), (maximal 7500 EUR pro Wohneinheit). 12,5% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 85 (EnEV 2009), (maximal 9375 EUR pro Wohneinheit). 15% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 70 (EnEV 2009), (maximal 11250 EUR pro Wohneinheit). 17,5% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 55 (EnEV 2009), (maximal 13125 EUR pro Wohneinheit). |
Derzeitiger
Tilgungszuschuss 2,5% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), (maximal 1875 EUR pro Wohneinheit). 5% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), (maximal 3750 EUR pro Wohneinheit). 7,5% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 85 (EnEV 2009), (maximal 5625 EUR pro Wohneinheit). 10% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 70 (EnEV 2009), (maximal 7500 EUR pro Wohneinheit). 12,5% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 55 (EnEV 2009), (maximal 9375 EUR pro Wohneinheit). |
Einzelmaßnahmen und freie Maßnahmenkombinationen | Einzelmaßnahmen
und freie Maßnahmenkombinationen |
kein Zuschuss mehr möglich | nur noch im Programm Wohnraummodernisieren als Kredit |
Baubegleitungszuschuss
(Sonderförderung Nr 431) 50 % der Bauleitungskosten, max 2000 €, nur 1 - 2 WE |
Baubegleitungszuschuss
(Sonderförderung Nr 431) 50 % der Bauleitungskosten, max 2000 € nur 1 - 2 WE |