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Fördermittelberatung

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Inhalt

  1. Fördermittelberatung
  2. Was wird gefördert?
  3. Wer fördert?
  4. Das KfW-CO2 Gebäudesanierungsprogramm für Wohngebäude


Fördermittelberatung

Aus dem "Dschungel" unzähliger Förderprogramme im Bereich Bauen, Ökologie und Energie suchen wir für Sie und Ihre Projekte alle geeigneten Förderprogramme aus und geben Ihnen die notwendigen Adressen. Für viele Förderprogramme sind Gutachten oder fachliche Bestätigungen und Nachweise notwendig. Die Bestätigungen und Nachweise werden wir für Sie erstellen. Auf Wunsch helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung.



Was wird gefördert?

Im einzelnen ermitteln wir Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite für:
  • Gebäudesanierung und -modernisierung
  • Heizungserneuerung
  • Modernisierung und Erneuerung der Warmwasserversorgung
  • Erdwärmenutzung
  • Wärmepumpen
  • Dämmmaßnahmen von Gebäuden
  • Nutzung regenerativer Energien
  • Solaranlagen
  • Holzpelletheizungen, Holzöfen
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Fenstererneuerung
  • Stromsparende Haushaltsgeräte
  • Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
  • Umweltschonende Stromerzeugung
  • Regenwassernutzung, Flächenentsiegelung, Dachbegrünung
 

Wer fördert?

Bund, Land, Kreise, Städte, Energieversorger, Stiftungen, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und andere Banken bieten eine Vielzahl von Förderprogrammen. Die Förderbedingungen sind oft kompliziert und ändern sich sehr häufig. Technische Details und Kumulationseinschränkungen müssen beachtet werden. Anträge müssen zumeist vor Maßnahmebeginn gestellt werden. Deshalb ist eine rechtzeitige und kompetente Beratung sehr wichtig.


Das KfW-CO2 Gebäudesanierungsprogramm für Wohngebäude

Eine Förderung von Energiesparmaßnahmen durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank ist auch als Zuschuss ohne Kredit möglich!

Hier finden Sie eine Übersicht der Fördermöglichkeiten des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW ab dem 01.04.2009

Tabelle Förderung

Aus Gründen des Klimaschutzes und der Ankurbelung der Wirtschaft hat die Bundesregierung im Jahr 2009 das CO2-Gebäudesanierungsprogramm positiv geändert. Mit diesem Programm fördert der Bund Maßnahmen zur CO2-Minderung wie etwa die Wärmedämmung von Dach,Außenwänden und Kellerdecken oder die Erneuerung der Fenster sowie die der Heizungsanlage. Um eine Förderung oder einen Tilgungszuschuss oder Zuschuss zu erhalten, müssen alle Maßnahmen von Fachunternehmen ausgeführt werden. Eigenleistungen werden nicht finanziert.

Die Förderung für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen ist jetzt möglich (Heizungsaustausch, Wärmedämmung der Außenwände ect.) sowie der energetischen Sanierung auf ein KfW Effizienzhaus 100 oder KfW Effizienzhaus 70. Die Förderung für die Effizienzhäuser erfolgt über die von der KfW Förderbank angebotenen zinsverbilligten Darlehen bis zu 75.000 � pro Wohneinheit. Für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen ist die Förderhöhe 50.000 EUR / Wohneinheit. Es kann ein Kredit in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss oder nur ein Zuschuss ohne Kredit gewährt werden.

Kredit und Tilgungszuschuss

Für KfW Effizienzhäuser Sanieren wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss (Geldgeschenk für Sie) gewährt.

Bis zum.31. Dezember 2009 gelten auch noch die Anforderung an die EnEV 2007:
Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen wird ein zinsgünstiger Kredit gewährt.
Für die energetische Sanierung auf ein KfW-Effizienzhaus 100 erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (maximal 2500 � pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 70 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 9375 � pro Wohneinheit).

Ab dem.1. Oktober 2009 gilt parallel zum obigen die Anforderung an die EnEV 2009:
Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen wird kein Tilgungszuschuss gewährt.
Für die energetische Sanierung auf ein KfW-Effizienzhaus 130 erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (maximal 3750 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 115 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 5625 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 100 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 9375 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 100 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 20,0 Prozent der Investitionskosten (maximal 11250 EUR pro Wohneinheit).
Bei Antragstellung ist sowohl bei der Kredit- als auch bei der Zuschussvariante von einem Energieberater des Netzwerks Energieberatung und Gesundes Wohnen nachzuweisen, dass mit der geplanten Sanierung die Ereichung eines Energieeffizientshauses erreicht wird. Diesen Nachweis dürfen wir als qualifizierte Energieberater/innen des Netzwerks Energieberatung & Gesundes Wohnen erbringen. Antragsberechtigt für die Zuschussvariante sind Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen. Die Kreditvariante ist für alle Wohngebäude möglich.

Zuschuss

Bis zum.31. Dezember 2009 gelten auch noch die Anforderung an die EnEV 2007:
Wer kein Darlehen benötigt, kann stattdessen einen Zuschuss erhalten.
Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen wird ein Zuschuss von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 EUR je Wohneinheit gewährt.
Für die energetische Sanierung auf ein KfW-Effizienzhaus 100 erhält der Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (maximal 7.500 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 70 führen, erhält der Eigentümer einen Zuschuss von 17,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 13125 EUR pro Wohneinheit).
Bei Antragstellung ist sowohl bei der Kredit- als auch bei der Zuschussvariante ist  nachzuweisen, dass mit der geplanten Sanierung die Ereichung eines Energieeffizienzshausstandards erreicht wird.
Antragsberechtigt für die Zuschussvariante sind nur Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen.

Ab dem.1. Oktober 2009 gilt parallel zum obigen die AAnforderung an die EnEV 2009:
Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen wird ein Zuschuss von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 EUR je Wohneinheit gewährt.
Für die energetische Sanierung auf ein KfW-Effizienzhaus 130 erhält der Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (maximal 7.500 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 115 führen, erhält der Eigentümer einen Zuschuss von 12,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 9375 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 100 führen, erhält der Eigentümer einen Zuschuss von 17,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 13125 EUR pro Wohneinheit).
Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 100 führen, erhält der Eigentümer einen Zuschuss von 20,0 Prozent der Investitionskosten (maximal 15000EUR pro Wohneinheit).
Bei Antragstellung ist sowohl bei der Kredit- als auch bei der Zuschussvariante von einem Energieberater des Netzwerks Energieberatung und Gesundes Wohnen nachzuweisen, dass mit der geplanten Sanierung die Ereichung eines Energieeffizienzshauses erreicht wird. Diesen Nachweis dürfen wir als qualifizierte Energieberater/innen des Netzwerks Energieberatung & Gesundes Wohnen erbringen. Antragsberechtigt für die Zuschussvariante sind Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen. Die Kreditvariante ist für alle Wohngebäude möglich.


Übersicht der Kredit und Zuschussmöglichkeiten im KfW-CO2Gebäudesanierungsprogramm Energieeffizient Saniern gültig ab 01.10.2009

Eine Übersicht der Kredit und Zuschussmöglichkeiten bietet folgende Tabelle.
Zuschussvariante Nr 430 Kreditvariante Nr. 151 und 152
max. 75.000 EUR förderfähige Investitionskosten pro Wohneinheit beim KfW Effizienzhaus und 50.000 EUR bei den Einzelmaßnahmen max. 75.000 EUR förderfähige Investitionskosten pro Wohneinheit beim KfW Effizienzhaus und 50.000 EUR bei den Einzelmaßnahmen
selbstgenutzte
Ein- u. Zweifamilienhäuser
Eigentumswohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften (natürliche Personen)
selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise
Wohngebäude - bis 31.12.1994 Wohngebäude, Wohn-,Alten-, und Pflegeheime - bis 31.12.1994
Reihenfolge: je kleiner die Zahl desto Besser der Standard
ab.1. Oktober 2009
-KfW Effizienzhaus 85 (85% EnEV 2009)
-KfW Effizienzhaus 100 (100% EnEV 2009)
-KfW Effizienzhaus 115 (115% EnEV 2009)
-KfW Effizienzhaus 130 (130% EnEV 2009)

Nur noch bis 31.12.2009 möglich
-KfW Effizienzhaus 70 (70% EnEV 2007)
-KfW Effizienzhaus 100 (100% EnEV 2007)
Reihenfolge: je kleiner die Zahl desto Besser der Standard
ab.1. Oktober 2009
- KfW Effizienzhaus 85 (85%  EnEV 2009)
- KfW Effizienzhaus 100 (100% EnEV 2009)
-
KfW Effizienzhaus 115 (115% EnEV 2009)
-
KfW Effizienzhaus 130 (130% EnEV 2009)

Nur noch bis 31.12.2009 möglich
-KfW Effizienzhaus 70 (70% EnEV 2007)
-KfW Effizienzhaus 100 (100% EnEV 2007))

Nur noch bis 31.12.2009 möglich
10% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 100 (EnEV 2007)
17,5% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung KfW Effizienzhaus 70 (EnEV 2007)

ab.1. Oktober 2009 Neuer Zuschuss

10% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 130 (EnEV 2009), (maximal 7.500 EUR pro Wohneinheit).

12,5% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), (maximal 9375 EUR pro Wohneinheit).

17,5% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), (maximal 13125 EUR pro Wohneinheit).

20,0% Zuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 85(EnEV 2009), (maximal 15000  EUR pro Wohneinheit).

Nur noch bis 31.12.2009 möglich
5% Tilgungszuschuss der Kreditsumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 100 (EnEV 2007)
12,5% Tilgungszuschuss der Kreditsumme für die Erreichung KfW Effizienzhaus 70 (EnEV 2007)

ab.1. Oktober 2009 Neuer Tilgungszuschuss

5% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 130 (EnEV 2009), (maximal 2.500 EUR pro Wohneinheit).

7,5% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 115 (EnEV 2009), (maximal 5625 EUR pro Wohneinheit).

12,5% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 100 (EnEV 2009), (maximal 9375 EUR pro Wohneinheit).

15,0% Tilgungszuschuss der Finanzierungssumme für die Erreichung des KfW Effizienzhaus 85 (EnEV 2009), (maximal 11250  EUR pro Wohneinheit).

Einzelmaßnahmen und freie Maßnahmenkombinationen

Einzelmaßnahmen und freie Maßnahmenkombinationen

für die Einzelmaßnahmen und freie Maßnahmenkombinationen
gibt es einen Zuschuss von 5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 2500 EUR / Wohneinheit
für die Einzelmaßnahmen und freie Maßnahmenkombinationen gibt es einen zinsgünstigen Kredit

Baubegleitungszuschuss (Sonderförderung Nr 431)

Baubegleitungszuschuss (Sonderförderung Nr 431)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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