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FördermittelberatungInhalt
FördermittelberatungAus dem "Dschungel" unzähliger Förderprogramme im Bereich Bauen, Ökologie und Energie suchen wir für Sie und Ihre Projekte alle geeigneten Förderprogramme aus und geben Ihnen die notwendigen Adressen. Für viele Förderprogramme sind Gutachten oder fachliche Bestätigungen und Nachweise notwendig. Die Bestätigungen und Nachweise werden wir für Sie erstellen. Auf Wunsch helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung.
Was wird gefördert?Im einzelnen ermitteln wir Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite für:
Wer fördert?Bund, Land, Kreise, Städte, Energieversorger, Stiftungen, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und andere Banken bieten eine Vielzahl von Förderprogrammen. Die Förderbedingungen sind oft kompliziert und ändern sich sehr häufig. Technische Details und Kumulationseinschränkungen müssen beachtet werden. Anträge müssen zumeist vor Maßnahmebeginn gestellt werden. Deshalb ist eine rechtzeitige und kompetente Beratung sehr wichtig. Das KfW-CO2 Gebäudesanierungsprogramm für WohngebäudeEine Förderung
von Energiesparmaßnahmen durch das
CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank ist auch
als
Zuschuss ohne Kredit möglich! Tabelle Förderung Aus Gründen des Klimaschutzes und der
Ankurbelung der Wirtschaft hat die Bundesregierung im Jahr 2009 das
CO2-Gebäudesanierungsprogramm positiv geändert. Mit diesem Programm
fördert der Bund Maßnahmen zur CO2-Minderung wie etwa die
Wärmedämmung von Dach,Außenwänden und Kellerdecken oder die Erneuerung
der Fenster sowie die der Heizungsanlage. Um eine Förderung oder einen
Tilgungszuschuss oder Zuschuss zu erhalten, müssen alle Maßnahmen von
Fachunternehmen ausgeführt werden. Eigenleistungen werden nicht
finanziert. Kredit und TilgungszuschussFür KfW Effizienzhäuser Sanieren wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss (Geldgeschenk für Sie) gewährt.Bis zum.31. Dezember 2009 gelten auch noch die Anforderung an die EnEV 2007: Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen wird ein zinsgünstiger Kredit gewährt. Für die energetische Sanierung auf ein KfW-Effizienzhaus 100 erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (maximal 2500 � pro Wohneinheit). Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 70 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 9375 � pro Wohneinheit). Ab dem.1. Oktober 2009 gilt parallel zum obigen die Anforderung an die EnEV 2009: Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen wird kein Tilgungszuschuss gewährt. Für die energetische Sanierung auf ein KfW-Effizienzhaus 130 erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (maximal 3750 EUR pro Wohneinheit). Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 115 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 5625 EUR pro Wohneinheit). Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 100 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 9375 EUR pro Wohneinheit). Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 100 führen, erhält der Eigentümer einen Tilgungszuschuss von 20,0 Prozent der Investitionskosten (maximal 11250 EUR pro Wohneinheit). Bei Antragstellung ist sowohl bei der Kredit- als auch bei der Zuschussvariante von einem Energieberater des Netzwerks Energieberatung und Gesundes Wohnen nachzuweisen, dass mit der geplanten Sanierung die Ereichung eines Energieeffizientshauses erreicht wird. Diesen Nachweis dürfen wir als qualifizierte Energieberater/innen des Netzwerks Energieberatung & Gesundes Wohnen erbringen. Antragsberechtigt für die Zuschussvariante sind Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen. Die Kreditvariante ist für alle Wohngebäude möglich. ZuschussBis zum.31. Dezember 2009 gelten auch noch die Anforderung an die EnEV 2007:Wer kein Darlehen benötigt, kann stattdessen einen Zuschuss erhalten. Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen wird ein Zuschuss von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 EUR je Wohneinheit gewährt. Für die energetische Sanierung auf ein KfW-Effizienzhaus 100 erhält der Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (maximal 7.500 EUR pro Wohneinheit). Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 70 führen, erhält der Eigentümer einen Zuschuss von 17,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 13125 EUR pro Wohneinheit). Bei Antragstellung ist sowohl bei der Kredit- als auch bei der Zuschussvariante ist nachzuweisen, dass mit der geplanten Sanierung die Ereichung eines Energieeffizienzshausstandards erreicht wird. Antragsberechtigt für die Zuschussvariante sind nur Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen. Ab dem.1. Oktober 2009 gilt parallel zum obigen die AAnforderung an die EnEV 2009: Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen wird ein Zuschuss von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 EUR je Wohneinheit gewährt. Für die energetische Sanierung auf ein KfW-Effizienzhaus 130 erhält der Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (maximal 7.500 EUR pro Wohneinheit). Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 115 führen, erhält der Eigentümer einen Zuschuss von 12,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 9375 EUR pro Wohneinheit). Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 100 führen, erhält der Eigentümer einen Zuschuss von 17,5 Prozent der Investitionskosten (maximal 13125 EUR pro Wohneinheit). Falls die durchgeführten Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus 100 führen, erhält der Eigentümer einen Zuschuss von 20,0 Prozent der Investitionskosten (maximal 15000EUR pro Wohneinheit). Bei Antragstellung ist sowohl bei der Kredit- als auch bei der Zuschussvariante von einem Energieberater des Netzwerks Energieberatung und Gesundes Wohnen nachzuweisen, dass mit der geplanten Sanierung die Ereichung eines Energieeffizienzshauses erreicht wird. Diesen Nachweis dürfen wir als qualifizierte Energieberater/innen des Netzwerks Energieberatung & Gesundes Wohnen erbringen. Antragsberechtigt für die Zuschussvariante sind Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen. Die Kreditvariante ist für alle Wohngebäude möglich. Übersicht der Kredit und Zuschussmöglichkeiten im KfW-CO2Gebäudesanierungsprogramm Energieeffizient Saniern gültig ab 01.10.2009Eine Übersicht der Kredit und Zuschussmöglichkeiten bietet folgende Tabelle.
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